Mitteilungsvorlage - MV/10/22/056

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer für Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung wird als Grundlage u. a. die ortsübliche Miete berücksichtigt. Diese wurde gemäß der aktuellen Zweitwohnungssteuersatzung auf 5,70 €/m² festgesetzt.

 

Da für den Bereich des Amtes Klützer Winkel kein Mietspiegel vorliegt, wäre die aktuelle ortsübliche Miete durch Abfrage der Daten bei Eigentümern von Vermietungsobjekten in der Gemeinde Zierow zu ermitteln.

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Zweitwohnungssteuerpflicht werden zwar unter anderem auch Mietverträge eingereicht, hier werden die Mietpreise jedoch oft geschwärzt oder nur die erste und letzte Seite des Vertrages eingereicht. Des Weiteren bestehen vorliegende Mietverträge teilweise seit 20 Jahren, sodass auch hier keine aktuellen Werte durch die Verwaltung ermittelt werden können.

 

Aufgrund der fehlenden Daten wurde im Amtsausschuss vom 04.10.2021 beschlossen die ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH mit der Erstellung eines Mietspiegels anhand von Angebotsmieten zu beauftragen (Variante 1).

Nach Abschluss des Verfahrens soll anhand des Mietspiegels eine Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzungen erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für die Beauftragung des Gutachters werden über die Amtsumlage von den einzelnen Gemeinden getragen.

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