Beschlussvorlage - BV/02/22/129

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat sich in der Sitzung am 9. Dezember 2021 nochmals mit der Umsetzung der Überwachung des ruhenden Verkehrs ab dem Jahr 2022 beschäftigt. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass mit den Gemeinden öffentlich-rechtliche Verträge für die Mehraufwendungen bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs abgeschlossen werden sollen.

 

Die Gemeinde Zierow hat bereits vom 15. Juli bis 31. Oktober 2021 die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch einen öffentlichen-rechtlichen Vertrag geregelt und die u.s. Vorteile dieser Regelung kennenlernen dürfen.

 

Die Vorteile bei einer entsprechenden Regelung sind kurz aufzuzeigen:

 

  • aufwandsbezogene Kosten für die Gemeinde
    • Die Gemeinde legt den Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs fest. Die Einstellung der Mitarbeiter*innen erfolgt über das Amt Klützer Winkel auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages
    • Die Gemeinde können auf die Erfahrungen des Außendienstes des Ordnungsamtes aus den letzten Jahren zurückgreifen. Die Verwaltung unterbreitet der Gemeinde einen Vorschlag, wie viele Zeitanteile für die Überwachung üblicherweise notwendig sind.
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs und der weiteren Bereiche (Straßenreinigung, Entrichtung der Strandgebühr, Hunde am Badestrand, Zelten am Strand, Camping auf Parkplätzen, Darbietungen (Kundgebungen, Musikveranstaltungen) im öffentlichen Bereich, Aufstellen von Plakaten oder andere Werbung uvm.) nach der Priorisierung der Gemeinde

Bspw. Kontrollen morgens, abends sowie in Straßen oder Bereichen, die bisher weniger kontrolliert wurden.

 

  • kurze Reaktionszeiten
    • kurze Wegstrecken zu den Parkplätzen / Stränden
  • Erhöhung der Entrichtung der Gebühren in der Gemeinde durch stetige Kontrollen

 

Rechtlicher Hinweis:

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in den amtsangehörigen Gemeinden ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises und ist durch die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Klützer Winkel wahrzunehmen.

 

Weiterer Werdegang:

Um den öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschließen zu können, bedarf es der Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Klütz und des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel (zwei übereinstimmende Willenserklärungen).

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Stadt Klütz zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden (ganzjährig) und mit einer wöchentlichen Arbeiszeit von 15 Stunden (saisonal – Mai bis September) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

  

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Finanzierungsmittel sind im Haushalt eingeplant.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

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Anlagen

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