Beschlussvorlage - BV/04/21/108

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das BAIUDBw prüft derzeit, ob die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Schutzbereichs für die Verteidigungsanlage Elmenhorst-Redewisch (056 MV) noch vorliegen und hat hierzu um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

In einem Anhörungsverfahren sind die betroffenen Gemeinden (hier Gemeinden Kalkhorst und Boltenhagen sowie Stadt Klütz) zu beteiligen. In der Anlage befinden sich die hierzu durch das BAIUDBw übersandten Unterlagen.

 

Die Stellungnahmen muss bis zum 25.02.2022 eingereicht werden. Sofern Belange durch die Aufrechterhaltung der Schutzbereichsanordnungen nicht berührt sind, ist eine Fehlanzeige erforderlich.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, keine Anregungen zu äußern. Bauliche Anlagen sind nur im 100 m Schutzbereich genehmigungspflichtig. Solche sind weder vorhanden noch geplant. Die weiteren Radien beziehen sich auf Freileitungen, elektrische Bahnen und Windenergieanlagen. 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst äußert weder Anregungen noch Bedenken zur Aufrechterhaltung des Schutzbereiches für die Verteidigungsanlage Elmenhorst- Redewisch 056 MV.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

keine

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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