Beschlussvorlage - BV/04/21/107

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kalkhorst wurde festgelegt, dass die Ortsfeuerwehr Kalkhorst über folgende Einsatzfahrzeuge verfügen soll:

  1. Kommandowagen (KdoW)
  2. Tanklöschfahrzeug (TLF3000)
  3. Löschgruppenfahrzeug (LF10)

Der Kommandowagen wurde im Jahr 2021 bereits ersetzt und das erforderliche Tanklöschfahrzeug befindet sich zurzeit im Antragsverfahren auf Fördermittel zur Beschaffung. Die Förderung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurde bereits per Bewilligungsbescheid bewilligt.

Es ist nun noch zwingend erforderlich, dass das vorhandene Löschgruppenfahrzeug (LF8/6) mit dem Baujahr 2000 durch ein Löschgruppenfahrzeug (LF10) ersetzt wird.

Das vorhandene Löschgruppenfahrzeug ist mittlerweile über 20 Jahre alt.

Zur Ersatzbeschaffung besteht ebenfalls die Möglichkeit, Fördermittel beim Landkreis Nordwestmecklenburg und Land Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen. Nach jetzigem Kenntnisstand der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel würde somit das Fahrzeug mit ca. 2/3 der Beschaffungskosten gefördert werden. Die Beschaffungskosten werden auf ca. 300.000,00 EURO geschätzt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF10) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kalkhorst.

Gleichzeitig wird die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel beauftragt, für diese Beschaffung beim Landkreis Nordwestmecklenburg und Land Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel sind  im Haushalt eingeplant.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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