Mitteilungsvorlage - MV/02/21/123

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Bescheid vom 26.10.2021 des Landesförderinstituts M-V und Schreiben des Innenministeriums vom 12.11.2021 über die Gewährung einer Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds M-V gemäß der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft M-V wurde eine Zuweisung i. H. v. 200.000,00 EUR bewilligt. Der Mittelabruf erfolgte am 25.11.2021.

Mit Buchungsdatum vom 03.12.2021 erfolgte der Zahlungseingang.

Nunmehr ist über die Verwendung der Zuweisung zu entscheiden.

 

Variante a) Außerplanmäßige Kredittilgung

Nach Rücksprache mit der Sparkasse Mecklenburg Nordwest lässt diese eine Sondertilgung zum 30.12.2021 i. H. v. 200.000 EUR zu. Allerdings nur unter Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts i.H.v. 6.307,88 EUR zu.

 

Vgl. Anlage „Vereinbarung über die Teilrückzahlung der Darlehensrestschuld“

 

Auszahlungsseitig handelt es sich dann um eine Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit, die als außerplanmäßige Kredittilgung in der Finanzrechnung dem Posten 33 zuzuordnen ist.

Die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung belastet den laufenden Bereich.

 

Verbleibende Schulden:

Jahr

Schuldenstand Vorjahr

Rate/ Annuität

Davon Zinsen

Davon Tilgung

2022

167.860,41

40.800,00 

792,57

40.007,43

2023

127.852,98

40.800,00 

580,01

40.219,99

2024

87.632,99

40.800,00 

366,33

40.433,67

2025

47.199,32

40.800,00 

151,51

40.648,49

2026

6.550,83

6.555,12

4,29

6.550,83

Summe

167.860,41

169.755,12

1.894,71

167.860,41

 

Vorfälligkeitsentgelt (6.307,88) + Zinsen (1.894,71) = 8.202,59 EUR

 

Vorteil:

-          schnellere Tilgung des Kredits
Laufzeitende regulär: 30.03.2031; mit Sondertilgung: 2026

Nachteil:

-          6.307,88 EUR Vorfälligkeitsentgelt

-          Belastung des laufenden Haushaltes mit der Annuität von 40,8 T€ für die Jahre 2022 -2026

(5 Jahre)

 

 

Variante b) planmäßige, jährliche Tilgung

 

Jahr

Tilgung

Zinsen

Zinsen kumuliert

Anteilige Auflösung der Zuweisung i.H. der Tilgung – verbleibende Zuweisung

2022

38.944,86

1.855,14

1.855,14

161.055,14

2023

39.151,75

1.648,25

3.503,39

121.903,39

2024

39.359,77

1.440,23

4.943,62

82.543,62

2025

39.568,89

1.231,11

6.174,73

42.974,73

2026

39.779,10

1.020,90

7.195,63

3.195,63

2027

39.990,46

809,54

8.005,17

 

2028

40.202,92

597,08

8.602,25

 

2029

40.416,52

383,48

8.985,73

 

2030

40.631,25

168,75

9.154,48

 

2031

9.814,89

8,50

9.162,98

 

   

Vorteil:

-          Annuität/ Rate bzw. Tilgungen belasten den laufenden Haushalt für die Jahre 2022-2025 nicht (2026 nur anteilig)

 

Nachteil:

-          Annuität/ Rate bzw. Tilgungen belasten den laufenden Haushalt ab 2026 bis 2031 (6 Jahre)

-          Auf die jeweils verbleibende Zuweisungssumme ist ggf. ein Verwahrentgelt von 0,5% zu bezahlen (abhängig von der Gesamtsumme an liquiden Mitteln; 500 T€ Freibetrag)

-          Zinsen kumuliert höher als bei Variante a)

 

Die Verwaltung schlägt Variante a) vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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