Beschlussvorlage - BV/01/21/091

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt Klützer Winkel hat jährlich eine Haushaltssatzung gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 1 KV M-V zu erlassen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 des Amtes Klützer Winkel wurden laut den Bestimmungen des § 144 Abs. 1 i.V.m. §§ 45 ff. KV M-V aufgestellt.  

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der Anlagen. Die Amtsumlage wird festgesetzt auf 25,9 %.     

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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