Beschlussvorlage - BV/05/21/092

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat in der Sitzung am 29. März 2021
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 47 für das Grundstück Pfaffenhufe 6 in Grevesmühlen
aufzustellen. Das Planungsziel besteht in der Arrondierung und Erweiterung des
Wohnstandortes Pfaffenhufe. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Die Planunterlagen sind zusätzlich für den o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite
https://www.grevesmuehlen.eu/politik/öffentliche-auslegungen/ einsehbar.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister, für den Bebauungsplan Nr. 47 für das Grundstück Pfarrhufe 6 der Stadt Grevesmühlen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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