Beschlussvorlage - BV/04/21/078

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gegenwärtig läuft die öffentliche Beteiligung für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, Kap. 6.5 Energie (3. Beteiligungsstufe). Inhaltlich geht es um die Ausweisung von Windeignungsgebieten. Das Windeignungsgebiet in Neuenhagen entfällt.

Wie bereits in den bisherigen Planungen auch, werden in Rolofshagen und Dassow neue Windeignungsgebiete ausgewiesen (Umfang indentisch zur 2. Beteiligungsrunde). Im Rahmen der zweiten Beteiligungsstufe hat die Gemeinde in ihrer Stellungnahme den Verzicht auf Ausweisung der Windeignungsgebiete bei Dassow (jetzt 06/21) und Rolofshagen (jetzt 08/21) gefordert.

 

Textteil und Karte liegen als Anlage bei.

 

Wetere Unterlagen sind auf der Internetseite des Planungsverbandes verfügbar: https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, Kap. 6.5 Energie (3. Beteiligungsstufe) unter Hinweis auf die Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der 2. Beteiliung keine weiteren Anmerkungen oder Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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