Beschlussvorlage - BV/10/21/024
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage entlang der Gemeindestraße von Zierow nach Eggerstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Verfasser/Antragsteller:
- Gemeinde Zierow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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Oct 13, 2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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Nov 3, 2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde Zierow beabsichtigt die Straße von Zierow nach Eggerstorf mit einer Beleuchtungsanlage auszustatten. Der Straßenabschnitt zwischen Zierow und Eggerstorf ist momentan unbeleuchtet. Hintergrund ist der geplante Ausbau der Straße über ein Flurneuordnungsverfahren.
Durch die Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens und der Verkehrssicherheit durch die bessere Wahrnehmung von Hindernissen, Gegenverkehr und Unebenheiten, soll die Beleuchtung die Attraktivität der Straße erhöhen. Es muss hell genug sein, damit sich Autofahrer und Fußgänger optimal orientieren können und der Kriminalität vorgebeugt wird. Gleichzeitig soll die Straßenbeleuchtung eine angenehme Atmosphäre verbreiten, natürlich umweltfreundlich, wartungsarm und kosteneffizient sein.
Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahme im Zuge der Baumaßnahme ländlicher Wegebau Zierow / Eggerstorf im FNOV auszuführen. Der neue Trassenverlauf und die Höhenlage des geplanten Straßenabschnittes sind hier entscheidend für die Planung der Beleuchtung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:
- den Ausbau der Beleuchtungsanlage entlang der Straße von Zierow nach Eggerstorf
- für die Realisierung der Baumaßnahme werden keine Fördermittel eingeworben
- die Planungsleistungen werden ausgeschrieben dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabeerlass - VgE M-V eine Ausschreibung durchführen
- Bürgermeister von Zierow wird zur stufenweise Vergabe der Planungsleistungen „Objektplanung (Leistungsphase 1 bis 9)“ an ein qualifiziertes Ingenieurbüro ermächtigt
- der Bürgermeister von Zierow wird zur Unterzeichnung des Vertrages an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.
- für die Ausführung der Bauleistung ist eine geeignete Baufirma zu binden, dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabeerlass - VgE M-V eine Ausschreibung durchführen
- der Bürgermeister wird ermächtigt einen Vertrag mit dem wirtschaftlichsten Bieter abzuschließen
- die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung gestellt
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54103.09600000. |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |