Mitteilungsvorlage - MV/02/21/075

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Frühjahr 2017 wurden an Linden der DRK-Wohnanlage in Klütz unsachgemäße Schnittmaßnahmen durchgeführt. Aufgrund des Hinweises der Verwaltung wurde der Verursacher der unsachgemäßen Schnittmaßnahmen ermittelt.

Die untere Naturschutzbehörde (uNB) des Landkreises NWM als zuständige Behörde hat den Verursacher beauflagt, 7 Laubbäume mit einem Stammumfang 16-18 cm zu pflanzen.

 

Bezüglich der Festlegung der Pflanzstandorte hat sich die uNB an die Stadt Klütz gewandt.

 

Der WTU-Ausschuss hat daraufhin am 24.11.2017 folgende Pflanzstandorte empfohlen:

  • 2 Kopflinden vor dem ehemaligen Raiffeisenbankgebäude Klütz / Markt
  • 2 Ebereschen Klütz / am Anfang der Bahnhofsstraße
  • 1 Blutpflaume in der Schloßstraße
  • 2 Linden in der Predigerstraße

 

Aufgrund der Festlegungen hat der Verursacher (= Bescheidempfänger) bei der uNB (= Bescheiderlasser) einen Antrag auf Änderung des Bescheides gestellt.

 

Die uNB als zuständige Behörde hat dem Änderungsbegehren entsprochen und einen Änderungsbescheid erlassen mit folgendem Inhalt:

  • 2 Ebereschen Klütz / Bahnhofsstraße
  • 1 Blutpflaume in der Schloßstraße
  • 2 Linden in der Schloßstraße
  • Ersatzgeld in den Alleenfonds des Landes in Höhe von 800 EUR

Die Pflanzungen sollten bis zum 30.04.20199 erfolgen.

 

Gegen den Änderungsbescheid ging der Bescheidempfänger in Widerspruch.

Das Widerspruchsverfahren ist beim Landkreis NWM noch anhängig.

 

Die Stadt Klütz ist kein Verfahrensbeteiligter.

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Finanz. Auswirkung

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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