Beschlussvorlage - BV/03/21/048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zwischen der Gemeinde Moor-Rolofshagen und der Tyczka Minol GmbH besteht ein Konzessionsvertrag über die Benutzung von öffentlichen Straßen und Wegen für das Verlegen und den Betrieb eines Flüssiggasnetzes in der Ortslage Moor.

Der Vertrag wurde im Jahre 2002 geschlossen und wird nach 10-jähriger Vertragslaufzeit am 01.05.2022 enden. Aus diesem Grund beantragt der heutige Betreiber, die Tyczka Energy GmbH, die Verlängerung des Wegenutzungsvertrages um weitere 20 Jahre mit einer automatischen Verlängerungsklausel von weiteren 5 Jahren.  Der in der Anlage beigefügte Vertragsentwurf wurde zur Prüfung und Unterzeichnung vorgelegt.

 

In der Ortslage Moor besteht eine zentrale Tankanlage zum Betrieb einer Flüssiggasversorgung der umliegenden Grundstücke. Die Objekte in der Dorfstraße 3 – 8 sind an das Flüssiggasnetz angeschlossen. Die an die Gemeinde gezahlte Konzessionsabgabe beträgt etwa 30,00 €/Jahr.

 

Die Tyczka Energie GmbH ist kein Versorger der allgemeinen Versorgung und somit kein Grundversorger - eine Ausschreibungspflicht besteht für Flüssiggasunternehmen nicht.

 

In Anwendung des § 46 Absatz 1 EnWG dürfen Verträge mit Energieversorgungsunternehmen über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden. Werden Verträge nach ihrem Ablauf nicht verlängert, so ist der bisher Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu übereignen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Wegenutzungsvertrag um weitere 10 Jahre zu verlängern und nach deren Ablauf erneut über eine Verlängerung zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt den Abschluss des Wegenutzungsvertrages (Verlängerung) zwischen der Gemeinde Damshagen und der Tyczka Energy GmbH für das Flüssiggasnetz in der Ortslage Moor um weitere ___ Jahre gemäß dem beigefügten Vertragsentwurf.

Die vorgefertigte Anlage (Lageplan zum Vertragsgebiet) ist auf den Ortsteil Moor entsprechend anzupassen.

 

Etwaige Änderungen, Ergänzungen: ……………………………………………………………

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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