Beschlussvorlage - BV/03/21/038
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl einer Ausschussvorsitzenden / eines Ausschussvorsitzenden für den zeitweiligen Ausschuss "zukünftige Nutzung der Alten Schmiede" der Gemeinde Damshagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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zeitweiliger Ausschuss "zukünftige Nutzung der Alten Schmiede" der Gemeinde Damshagen
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Entscheidung
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28.06.2021
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Sachverhalt
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 3. Juni 2021 wurde die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses „zukünftige Nutzung der Alten Schmiede“ beschlossen und zusammengesetzt.
Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der ersten konstituierenden Ausschusssitzung eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender zu wählen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): |
Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |