Beschlussvorlage - BV/03/21/038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 3. Juni 2021 wurde die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses „zukünftige Nutzung der Alten Schmiede“ beschlossen und zusammengesetzt.

 

Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der ersten konstituierenden Ausschusssitzung eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender zu wählen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der zeitweilige Ausschuss „zukünftige Nutzung der Alten Schmiede“ der Gemeinde Damshagen wählt Frau / Herrn ______________________ zur Ausschussvorsitzenden / zum Ausschussvorsitzenden des zeitweilige Ausschusses „zukünftige Nutzung der Alten Schmiede“ der Gemeinde Damshagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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