Beschlussvorlage - BV/12/21/093

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Es besteht die Absicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, das alte Feuerwehrgebäude am Dünenweg in Boltenhagen unter dem Aspekt der Bestandserhaltung und Entwicklung zu einer Gemeinbedarfseinrichtung zu entwickeln. Dazu hat die Gemeinde vor dem Hintergrund der Entwicklung eines offenen "Bürgerraumes" mit multifunktionaler Nutzung als Kinder- und Jugendclub, Seniorentreff, Begegnungsstätte, Heimatstube, Filmvorträger, Veranstaltungen, Ausstellungen, etc. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 44 am 31. Januar 2019 gefasst und am 27. Februar 2019 im Amtsblatt veröffentlicht.

Das vorhandene Gebäude sollte in seiner Kubatur genutzt werden; ggf. sollen bauliche Erweiterungen für ein Treppenhaus/ einen Aufzug sowie eine WC-Anlage entstehen. Letztere wäre auch in einem separaten Gebäude in unmittelbarer Entfernung denkbar; ggf. auch von der Öffentlichkeit nutzbar. Der Baukörper soll mit maximal 2 Nutzungsebenen entstehen. Hierfür ist die Höhe des Bestandsgebäudes zu prüfen, ggf. sind damit auch bauliche Maßnahmen einhergehend. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie (Stand Juni 2018) gefertigt, die noch von einer Ebene mit Platz für ca. 40 Personen geht.

 

Zwischenzeitlich wurde das Planungsziel präzisiert. Die Gemeinde verfolgt nun die Errichtung eines Kinder- und Jugendfreizeitzentrums als "Station junger Naturforscher und Techniker" im alten Feuerwehrgebäude am Dünenweg. Dazu wurde ein Projekt inhaltlich vorbereitet und es sollen Fördermittel beantragt werden. Die Gemeindevertretung hat das Projekt in einen der letzten Sitzungen befürwortet.

Die geplante Station soll der Vermittlung naturwissenschaftlicher und technischer Bildungsinhalte geschaffen werden. In Form von Arbeitsgemeinschaften, Projektarbeit, Ferien- und Urlaubsangeboten wird naturwissenschaftliches und technisches Wissen vermittelt. Ein pädagogischer Mitarbeiter wird Angebote organisieren und koordinieren, die vorwiegend durch ehrenamtlich Tätige umgesetzt werden. Beabsichtigt ist, dass Interessierte, Vorruheständler und Senioren bei entsprechender Eignung im Ehrenamt Kurse leiten. Es können verschiedene Kurse entstehen, vom Naturschutz/ Umweltbildung über Digitaltechnik (Bastelprojekte mit Robotersteuerung), Modellbau, Fahrzeugtechnik, Forschen und Experimentieren und Experimentieren bis zum Tüfteln und Selbermachen. Auch das Anlegen eines Naturerlebnispfades und Sinnespfades im angrenzenden gemeindlichen Waldstück (im Geltungsbereich) ist vorgesehen.

Die "Station" versteht sich als Bildungsvermittler im außerschulischen Bereich für interessierte Kinder und Jugendliche, soll aber auch Angebote für Kindergärten und Schulen einschließen, ebenso für Urlaubsgäste.

 

Die Erschließung des Grundstückes ist während des Planaufstellungsverfahrens zu regeln. Neben der verkehrlichen Erreichbarkeit über die Straße "Dünenweg" ist auch die fußläufige Erreichbarkeit über den Dünenweg im Norden zu prüfen.

Unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung ist davon auszugehen, dass Stellplätze für Kfz auf dem Grundstück nicht einzurichten sind; der Bedarf für die Einrichtung von Fahrradstellplätzen ist zu prüfen. 

 

Die Waldbelange sind insbesondere zu beachten. Die geplante Gemeinbedarfsfläche grenzt unmittelbar an den Wald. Die Vereinbarkeit mit baulichen Maßnahmen ist zu gewährleisten. Ebenso sind die Belange des Hochwasserschutzes insbesondere zu beachten.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist die Fläche als Wald dargestellt. Unter Berücksichtigung des noch zu entwickelnden rahmenplanerischen Konzeptes/ städtebaulichen Konzeptes für die Gesamtanlage zwischen dem Dünenweg und der Strandpromenade wird der Umfang an Waldumwandlungsfläche in Gemeinbedarfsfläche bestimmt und präzisiert. Neben der geplanten Nutzung des Gebäudes sind auch Freiflächennutzungen auf weiter bestehenden Waldflächen zu prüfen.

 

Für die angestrebte Nutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes als planungsrechtliche Grundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens notwendig. Die Lage der Fläche wird vom Landkreis eindeutig dem Außenbereich zugeordnet (sh. Sachverhalt zum Aufstellungsbeschluss).

 

Somit hat die Aufstellung des Bebauungsplanes nach den Vorgaben des Baugesetzbuches in einem zweistufigen Verfahren zu erfolgen. Für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens (§ 13 BauGB oder des beschleunigten Verfahrens (§ 13a und § 13b BauGB) liegen die Voraussetzungen nicht vor. Ebenso nicht für die Aufstellung einer Satzung nach § 34 oder § 35 BauGB.

Weiterhin ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Mit der zuständigen Forstbehörde ist die Waldthematik im Zusammenhang mit der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung, je nach Erfordernis, entsprechend abzustimmen. Im Weiteren soll die Integration eines WC in das Gebäude oder ein selbstständiges Gebäude an einem anderen nächstgelegenen Standort geprüft werden. Es ist auch zu prüfen, inwiefern lediglich die Nutzung des vorhandenen Bestandsgebäudes oder eine Nutzung in 2 Ebenen, mit erhöhter Ausnutzung im Obergeschoss zu verfolgen ist.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 "Alte Feuerwehr" wird wie folgt begrenzt:

 - im Norden: durch die Strandpromenade,

 - im Osten: durch den Küstenschutzwald,

 - im Süden: durch den Küstenschutzwald,

 - im Westen: durch den Dünenweg.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Umnutzung und Erweiterung des bestehenden alten Feuerwehrgebäudes als Gemeinbedarfseinrichtung, hier als Kinder- und Jugendfreiteinrichtung für die Nutzung als "Station junger Naturforscher und Techniker,

-          Umbau für maximal 2 nutzbare Ebenen,

-          Errichtung einer WC-Anlage, integriert in bzw. angebaut an das vorhandene Gebäude oder als separates Gebäude, ggf. auch von der Öffentlichkeit nutzbar,

-          Anlage eines Naturerlebnispfades und Sinnespfades im angrenzenden Waldstück innerhalb des Geltungsbereiches,

-          Berücksichtigung der Waldbelange,

-     Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes.

 

  1. Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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