Beschlussvorlage - BV/01/21/047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Amt Klützer Winkel hat in der Sitzung am 15. Juni 2020 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabenwahrnehmung der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der weiteren Bereiche (z.B. Strand) in den amtsangehörigen Gemeinden über öffentlich-rechtliche Verträge zu prüfen. 

Die Aufgaben gehören zum übertragenen Wirkungskreis und sind durch die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Klützer Winkel wahrzunehmen. Die unterschiedlichen räumlichen und touristischen Strukturen der Gemeinden wirken sich auf Überwachungsbedarfe und Kontrollzyklen aus. Aktuell sind im Amt Klützer Winkel vier Verkehrsüberwacher*innen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden beschäftigt und dem Fachbereich Bürgeramt angegliedert. Die Personal- und Sachkosten werden über die Amtsumlage von allen Gemeinden getragen.

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2020 beraten und beschlossen, dass

  1. grundsätzlich die Überwachung des ruhenden Verkehrs nur in den Gemeinden zu organisieren, wo ein entsprechender Bedarf besteht.
  2. die amtsangehörigen Gemeinden zum Bedarf der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu befragen.
  3. entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge vorzubereiten und einen einvernehmlichen Beschluss in der Gemeinde herbeizuführen.

 

Das Amt Klützer Winkel hat geprüft, wie der Wunsch der Gemeinde umgesetzt werden kann ohne Gemeinden zu benachteiligen oder Mehrkosten ohne Gegenleistung zu erzeugen. Das Amt Klützer Winkel hat die gewünschten Personalbedarf der jeweiligen Gemeinde abstimmt.

 

Dieses Vorgehen ist seitens des Amtes Klützer Winkel rechtsanwaltlich und durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg geprüft worden.

 

Die Verwaltung hat die amtsangehörigen Gemeinden befragt, ob ein Bedarf der Überwachung des ruhenden Verkehrs besteht und die personellen Bedarfe ermittelt.

 

Aus den Gemeinden sind folgende Personalbedarf beraten und beschlossen worden.

 

Gemeinde

Personalbedarf

Kalkhorst

Beratung im Finanzausschuss Kalkhorst und Gemeindevertretung im Juni 2021 steht noch aus.

Zierow

 

7 Stunden / Woche für das gesamte Jahr (2 Mitarbeiter*innen)

Hohenkirchen

 

4 Stunden / Woche für das gesamte Jahr

Boltenhagen

30 Stunden / Woche ganzjährig und

30 Stunden / Woche saisonal (Mai bis Oktober)

Klütz

15 Stunden / Woche ganzjährig und

15 Stunden / Woche saisonal (Mai bis September)

Damshagen

 

Beratung in Gemeindevertretung Anfang Juni 2021 steht noch aus.

 

 

Die öffentlich-rechtlichen Verträge enthalten folgende Regelungen:

 

Personal- und Sachkosten Außendienst:

Die Personal- und Sachkosten für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde im Außendienst werden durch die Gemeinden getragen.

 

  

Personal- und Sachkosten Innendienst:

Für die Abarbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren, die in den Gemeinden aufgenommen werden, werden durch die Gemeinden anteilig die Personalkosten und Fachverfahrenskosten getragen.

  

Parkgebühren:

Die Gemeinden erhalten weiterhin die Park- und Strandgebühren aus der Gemeinde. Durch die kürzeren Fahrstrecken innerhalb der Gemeinden können mehr Kontrollen durchgeführt werden, so dass zu erwarten ist, dass mehr Verkehrsteilnehmer die Parkgebühren entrichten werden.

 

Verwarn- und Bußgelder:

Die Verwarn- und Bußgelder die in der Gemeinde erteilt werden, werden der Gemeinde über den öffentlich-rechtlichen Vertrag durchgereicht. Durch die kurzen Fahrstrecken innerhalb der Gemeinde können mehr Kontrollen durchgeführt werden, so dass zu erwarten ist, dass kurzfristig die Verwarn- und Bußgelder steigen, langfristig werden diese sinken, da durch die stetige Kontrolle mehr Gebühren entrichtet werden.

 

Reduzierung im Amtshaushalt:

Durch die öffentlich-rechtlichen Verträge werden die nur die Gemeinde belastet, die auch die Leistung in Anspruch nehmen. Somit kann der Haushalt des Amtes Klützer Winkel entlastet werden.

 

Mobilität der Mitarbeiter*innen

Die Gemeinden müssen sich zudem verständigen, ob ein Dienstwagen / Dienstfahrrad für die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden oder ob eine Abrechnung der Reisekosten (0,30 Euro je km) gewünscht ist. Eine Abrechnung der Kosten erfolgt mit den Sachkosten Außendienst.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt,

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Zierow zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet mit einem Personalbedarf von zwei Mitarbeiter*innen mit insgesamt 7 Stunden / Woche für das gesamte Jahr.

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Hohenkirchen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet mit einem Personalbedarf von 4 Stunden / Woche für das gesamte Jahr.

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet mit einem Personalbedarf von 30 Stunden / Woche für das gesamte Jahr sowie von 30 Stunden / Woche für die Saison (Mai bis Oktober).

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Stadt Klütz zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet mit einem Personalbedarf von 15 Stunden / Woche für das gesamte Jahr sowie von 15 Stunden / Woche für die Saison (Mai bis September).

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Kalkhorst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst.

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Damshagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen.

 

Der Amtsvorsteher und sein/e Stellvertreter/in werden ermächtigt die öffentlich-rechtlichen Verträge nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg auszufertigen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt geeignete Bewerber/innen entsprechend der Personalbedarfe der Gemeinden einzustellen. Das Entgelt bemisst sich nach der Entgeltgruppe 4 TVöD (VKA).

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

Erträge und Aufwendungen aus den öffentl.-rechtl. Verträge werden im Nachtragshaushalt dargestellt.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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