Beschlussvorlage - BV/12/21/056

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch die Fraktion SPD/ Die Linke wurde der Antrag zur Änderung der „Baumschutzsatzung vom 27.06.2013“ gestellt. Die Baumschutzsatzung soll um folgenden Inhalt ergänzt werden:

„Bäume, die im Zusammenhang mit einem Baugeschehen gefällt oder gerodet werden sollen, dürfen erst nach Erteilung der Baugenehmigung und somit kurz vor der Verwirklichung des Bauvorhabens gefällt und gerodet werden. Bis dahin bleibt der Bauherr zu einem ordnungsgemäßen Erhalt der Bäume verpflichtet.“

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad beschließt dem Antrag der Fraktion SPD/ Die Linke zuzustimmen.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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