Beschlussvorlage - BV/04/21/013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat am 28.01.2020 die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Bereich des südwestlichen Ortsrandes der Ortslage Dönkendorf nach § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen. In der weiteren Auseinandersetzung der Gemeinde mit den verfolgten städtebaulichen Zielen wurde das für die planungsrechtliche Umsetzung geeignetere Instrument der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 gewählt. Entsprechend wird mit dem Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der Außenbereichssatzung gefasst.

 

Am südwestlichen Ortsrand der Ortslage Dönkendorf befinden sich einige über eine Stichstraße erschlossene Wohnhäuser. Diese liegen im planungsrechtlichen Außenbereich. Zwischen den Wohnhäusern und dem mittels bestehender Satzung festgesetzten Innenbereich des Ortes existiert eine Baulücke. Ziel der Planung ist es nun, diese zu schließen und damit die Ortslage städtebaulich zu ordnen und abzurunden. Die Gemeinde Kalkhorst stellt aufgrund ihrer Lage in unmittelbarer Nähe zur Ostsee einen attraktiven Wohnstandort für Familien dar. Die Planung zielt deshalb auch auf die Schaffung von Wohnraum für Familien ab. Die Grundstückszuschnitte sollen die dörfliche Lage unterstreichen und einer unangemessenen Verdichtung entgegenwirken.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 1.       Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Dönkendorf (im Folgenden „1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf“ genannt) nach § 34 Abs. 4 BauGB.

2.       Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung.

3.       Mit dem Entwurf der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

4.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5.       Mit der Aufstellung der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf wird der Beschluss vom 28.01.2020 über die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Bereich des südwestlichen Ortsrandes der Ortslage Dönkendorf aufgehoben. Die Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

finanzielle Mittel Bestandteil des Haushaltsplanes 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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