Beschlussvorlage - GV Bolte/21/15144

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bauleitplanes für den Bebauungsplan Nr. 36.1 (Teil des Bebauungsplanes Nr. 36) und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 gilt es die Entwässerungsthematik für das Regenwasser abschießend zu klären. 

Hierzu sind Variantenuntersuchungen im Zuge der Abwägung untereinander und gegeneinander zu werten. Öffentliche und private Belange sind einzubeziehen.

Die Entscheidungsvorlage wird auf der Grundlage der gereichten Angaben durch die technischen Planer im Zuge des Bauleitplanverfahrens erstellt. Dies ist das Ergebnis einer Abstimmung vom 04.12.2020 in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Teilnahme von Vertretern der Verwaltung, von Gemeindevertretern, technischen Planern, den Vertretern des Wasser- und Bodenverbandes und Teilnehmern des ZVG und des beauftragten Bauleitplaners. Da bisher keine Entscheidungen für die weitere Vorgehensweise vorliegen, wurde empfohlen eine Abwägungsunterlage mit den Varianten zu erstellen. Im Ergebnis ist eine Entscheidung zu treffen.

 

Entsprechend der Festlegungen des Bauausschusses vom Februar 2021 wurden folgende Punkte erledigt:

1. Fördermittelunterlagen wurden am 7.5.2021 an Herrn Schmiedeberg ausgereicht

2. Biota Gutachten wurde am 7.5.2021 an alle Mitglieder des Bauausschusses ausgereicht.

3. Variante 5  vom 5.5.2021 Büro Wittenburg wurde als Anlage beigefügt.

 

Mittlerweile wurden die Gespräche mit den Anliegern südlich von Wichmannsdorf geführt bezüglich der Bereitschaft eine Grunddienstbarkeit für eine Regenwasserleitung eintragen zu lassen. Die Bereitschaft ist vorhanden. Unter diesem Aspekt kann die Gemeinde nun final die Entscheidung treffen, wie die Entwässerung geführt werden soll.

 

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Beschlussvorschlag

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bauleitplanes für den Bebauungsplan Nr. 36.1 (Teil des Bebauungsplanes Nr. 36) und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 gilt es die Entwässerungsthematik für das Regenwasser abschießend zu klären. 

Hierzu sind Variantenuntersuchungen im Zuge der Abwägung untereinander und gegeneinander zu werten. Öffentliche und private Belange sind einzubeziehen.

Die Entscheidungsvorlage wird auf der Grundlage der gereichten Angaben durch die technischen Planer im Zuge des Bauleitplanverfahrens erstellt. Dies ist das Ergebnis einer Abstimmung vom 04.12.2020 in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Teilnahme von Vertretern der Verwaltung, von Gemeindevertretern, technischen Planern, den Vertretern des Wasser- und Bodenverbandes und Teilnehmern des ZVG und des beauftragten Bauleitplaners. Da bisher keine Entscheidungen für die weitere Vorgehensweise vorliegen, wurde empfohlen eine Abwägungsunterlage mit den Varianten zu erstellen. Im Ergebnis ist eine Entscheidung zu treffen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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