Beschlussvorlage - GV Hokir/21/15141

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Satzungsbeschluss über die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 entfallen die städtebaulichen Regelungen für die davon betroffenen Flächen. Ausgenommen davon sind die Flächen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 4 und der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4. Die übrigen Flächen sind zukünftig dem planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

 

Die zu berücksichtigenden Belange der Abwägung wurden durch die Gemeinde Hohenkirchen behandelt. Es sind die Belange des Landkreises dahingehend beachtlich, dass die Gemeinde auf eine Genehmigung verzichtet. Die Gemeinde verbleibt hinter den Vorgaben und Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes. Es gelten im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 keine Festsetzungen fort.

 

Die Gemeinde hat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens keine Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit oder Grundstückseigentümer erhalten.

 

Die Planunterlagen werden mit dem endgültigen Stand der Satzung fertiggestellt.

 

Um das Planverfahren abzuschließen ist, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung zu fassen und die Aufhebung des Bebauungsplanes vorzunehmen (nach Genehmigung oder entsprechend Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Hohenkirchen für einen Teilbereich des Ortsteils Beckerwitz (ehemalige Gemeinde Gramkow) bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt

-          nordöstlich:   durch den Moorweg, 

-          südlich und südöstlich: durch die Ostseestraße,

-          westlich:   durch Ackerfläche,

als Satzung aufzuheben.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss zur Aufhebung der Satzung über Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Hohenkirchen für den Ortsteil Beckerwitz (ehemalige Gemeinde Gramkow) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Kostenträger Gemeinde

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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