Beschlussvorlage - SV Klütz/21/15068

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die avisierte Errichtung einer Beleuchtunsanlage entlang des Radweges in der Ortslage Grundshagen, ist ein Straßenbenutzungsvertrag für Leitungen der örtlichen Versorgung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg, vertreten durch die Landrätin, vertreten durch den FD Bau- und Gebäudemanagement und der Stadt Klütz abgeschlossen worden.

Für die 10 avisierten Leuchtenstandorte ist es notwendig einen Leuchtentyp festzulegen.

Der Leuchtentyp Dieter II ist im Stadtgebiet verbaut.

Der Leuchtentyp Lucas wurde in den Ortsteilen Wohlenberg, Goldbeck und Grundshagen verwendet.

Alternativ steht noch die technische Leuchte Alfons I zur Auswahl (siehe Anlage).

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt für die Beleuchtungsanlage den Leuchtentyp ….. zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt 2021 eingestellt.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54301 – 09100000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

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Anlagen

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