Beschlussvorlage - GV Bolte/21/15046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Straßenreinigung und der Straßenwinterdienst in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 18. Dezember 2002 sowie der Änderungssatzung vom 27. November 2014 geregelt. Die Gebühren werden in der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 18. Dezember 2002 sowie der Änderungssatzung vom 27. November 2014 geregelt. Die Reinigung erfolgt durch den Bauhof der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie den Grundstückseigentümern.

 

Eine Kalkulation soll gemäß § 6 Abs. 2d Kommunalesabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr als fünf Jahre umfassen. Somit ist eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren notwendig. Zudem wurde in der Vergangenheit von Grundstückeigentümern bemängelt, dass die Straßenreinigung nicht satzungskonform durchgeführt wird. Das Amt Klützer Winkel hat hierzu mit der Gemeinde und dem Eigenbetrieb der Gemeinde Gespräche geführt und um eine bessere Dokumentation der Reinigungsarbeiten durch den Bauhof gebeten. Diese Dokumetation ist im Beschwerdefall heranzuziehen.

 

Die Amtsverwaltung hat ein Info-Angebot vom Dienstleistungsunternehmen „KUBUS - Kommunalberatung und Service GmbH“ mit Datum vom 29. September 2020 eingeholt. Das Angebot ist bis März 2021 gültig. Die Gesamtkosten für die Erarbeitung der Kalkulation, der Satzung und für die Unterstützung bei der Überprüfung der Maßstabseinheiten sowie dem Abschlussbericht nebst Vor-Ort-Terminen summieren sich auf rund 8.100 Euro.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. Die Ausschreibung und Beauftragung von Beratungsleistungen zur Erstellung einer Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren sowie der Neufassung der Straßenreinigungssatzung für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge jeweils an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

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Finanz. Auswirkung


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kostenschätzung für Beratungsleistung: 8.100,00 €

Die Mittel sollen im Nachtragshaushalt 2021 eingestellt werden.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel werden im Nachtragshaushalt eingeplant.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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