Beschlussvorlage - GV Ziero/20/15030

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung zum Erlass einer Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) am 23.03.2016 und dem Inkrafttreten der Satzung am 01. Januar 2017 wurde die Kurabgabe im Gebiet der Gemeinde Zierow eingeführt.

Aus der laufenden Rechtsprechung ergibt sich die Notwendigkeit, die Kalkulation nicht nur jährlich vorzunehmen, sondern zusätzlich beschließen zu lassen und die Abgabensätze ggf. zu korrigieren. Kalkulationszeitraum ist das einzelne Erhebungsjahr. 

 

Als Anlage ist die Kurabgabenkalkulation für das Jahr 2021 beigefügt. Diese wurde von Frau Stöckmann erstellt und konnte aufgrund der kurzfristigen Zusendung nicht von der Verwaltung geprüft werden.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kalkulation die Grundlage für die Festsetzung der Abgabenhöhe bildet. Eine fehlerhafte Kalkulation kann daher zur Nichtigkeit der Satzung führen. Vor Beschluss der neuen Kurabgabensatzung ist ein Beschluss der Kurabgabenkalkulation notwendig. Grundsätzlich sind die Beschlussfassungen aufgrund des Beginns des Erhebungszeitraums am 01. April eines jeden Jahres auch noch im Januar 2021 möglich.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Erhebung der Kurabgabe für das Erhebungsjahr 2021. Die Kurabgabe wird auf 1 EUR brutto festgelegt. Die Jahreskurabgabe nach § 7 wird auf 32,00 €/ermäßigt auf 16,00 € pro Person angehoben.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...