Beschlussvorlage - GV Bolte/20/15026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 23.11.2020 beantragte die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beim Landkreis Nordwestmecklenburg (LK NWM) den Bau von 17 Strandhäusern. Um die Bearbeitungsfrist für den Bauantrag zu verkürzen, hat der Bürgermeister, Herr Wardecki, die Eilentscheidung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Bau GB getroffen und das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von 17 Strandhäusern auf den Flurstücken 41/24, 41/2, der Flur 1 der Gemarkung Boltenhagen und auf den Flurstücken 1, 8 und 9/7 der Flur 3 Gemarkung Tarnewitz erteilt. Die Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen wurde dem Landkreis NWM am 23.11.2020 zusammen mit den Bauantragsunterlagen übergeben. Sie duldete keinen zeitlichen Aufschub bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.

 

Am 11.12.2020 beantragte die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beim Landkreis Nordwestmecklenburg (LK NWM) den Bau von 5 DLRG Häuser. Um die Bearbeitungsfrist für den Bauantrag zu verkürzen, hat der Bürgermeister, Herr Wardecki, die Eilentscheidung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Bau GB getroffen und das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von 5 DLRG Häuser auf den Flurstücken 41/24, 41/2, der Flur 1 der Gemarkung Boltenhagen und auf den Flurstücken 1, 8 und 9/7 der Flur 3 Gemarkung Tarnewitz erteilt. Die Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen wurde dem Landkreis NWM am 11.12.2020 zusammen mit den Bauantragsunterlagen übergeben. Sie duldete keinen zeitlichen Aufschub bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.

 

Die beigefügten Eilentscheidungen sind von der Gemeindevertretung zu genehmigen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Eilentscheidungen des Bürgermeisters zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Bau GB zum Vorhaben Errichtung von 17 Strandhäusern auf den Flurstücken 41/24, 41/2, der Flur 1 der Gemarkung Boltenhagen und auf den Flurstücken 1, 8 und 9/7 der Flur 3 Gemarkung Tarnewitz zu bestätigen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Eilentscheidungen des Bürgermeisters zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Bau GB zum Vorhaben Errichtung von 5 DLRG Häuser auf den Flurstücken 41/24, 41/2, der Flur 1 der Gemarkung Boltenhagen und auf den Flurstücken 1, 8 und 9/7 der Flur 3 Gemarkung Tarnewitz zu bestätigen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...