Beschlussvorlage - GV Hokir/20/15020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Satzungsbeschluss über die Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 entfallen die städtebaulichen Regelungen für die davon betroffenen Flächen. Die Flächen sind zukünftig dem planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

 

Die zu berücksichtigenden Belange der Abwägung werden durch die Gemeinde behandelt. Es sind dies insbesondere die Belange des Landkreises dahingehend, dass die Teilaufhebung des Bebauungsplanes der Genehmigung bedarf, solange keine Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan besteht. Die nicht fortgeltenden Festsetzungen sind zu kennzeichnen.

 

Die Gemeinde hat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens keine Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit oder Grundstückseigentümer erhalten.

 

Die Planunterlagen sowie die Begründung mit Umweltbericht wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

Um das Planverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung zu fassen und die Bekanntmachung der Aufhebung des Bebauungsplanes (nach Genehmigung oder entsprechend Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan) vorzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Parkplatz Niendorf“ (ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf) inklusive Ausgleichs- und Ersatzflächen bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt

-          im Norden:  durch den Geh- und Radweg begleitend zur Landesstraße (L 01),

-          im Osten:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Süden:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Westen:  durch das Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur,

einschließlich der Fläche für die externen Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen, begrenzt:

-          im Norden:  durch den Geh- und Radweg begleitend zur Landesstraße (L 01),

-          im Osten:  durch das Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur

-          im Süden:  durch einen Erlenbruch,

-          im Westen:  durch einen bestehenden Saisonparkplatz,

als Satzung aufzuheben.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss zur Teilaufhebung der Satzung über Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Parkplatz Niendorf“ (ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf) inklusive Ausgleichs- und Ersatzflächen durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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