Beschlussvorlage - GV Hokir/20/15010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen plant zur Löschwasserversorgung in der Ortslage Alt Jassewitz  eine Löschwasserzisterne zu errichten. Die Feuerwehr hat sich aufgrund der verkehrklich guten Anbindung für den Standort auf der gemeindeeigenen Ackerfläche entlang der Straße Im Dorfe auf dem Flurstück 6, Flur 1, Gemarkung Jassewitz ausgesprochen. Der Standort ist per Beschluss zu bekräftigen. Sodann kann ein Bauantrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Löschwasserzisterne in der Ortslage Alt Jassewitz an dem Standort Flurstück 6, Flur 1, Gemarkung Jassewitz zu errichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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