Beschlussvorlage - GV Bolte/20/15006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch eine Einwohnerin der Gemeinde Boltenhagen wurde am 30. November 2020 der Antrag gestellt, den Straßenamen „Tarnewitz Camp“ in der Gemeinde Boltenhagen OT Tarnewitz in „Tarnewitz Kamp“ umzubenennen. Hierzu wurden diverse Unterlagen, wie Urkunden, Zeugnisse, Erbschein und eine Kopie eines Ausweises aus den Zeiten von 1958 bis 1992 vorgelegt. In diesen Unterlagen ist der Straßenname „Tarnewitz Kamp“ eingetragen.

 

Durch das Amt Klützer Winkel – Bürgeramt wurde der Antrag geprüft und festgestellt, dass bereits in den Geburtenregistern des Standesamtes Klütz aus den Jahren 1876 und 1949 der Straßennamen „Tarnewitz Camp“ urkundenmäßig erfasst wurde.  

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:

 

  1.    Der Beschluss wird im Umlaufverfahren gefasst.

 

  1.    Die Gemeindevertretung Boltenhagen der Gemeinde Boltenhagen beschließt, den Straßennamen „Tarnewitz Camp“ in der bestehenden Schreibweise beizubehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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