Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14997

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen verfügt für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf über den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4. In dem Bebauungsplan Nr. 4 für den „Parkplatz Niendorf“ ist die Regelung eines Sondergebietes für Versorgung und Infrastruktur und die Herstellung von Parkplätzen als städtebauliche Zielsetzung planungsrechtlich gesichert.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 5. Juli 2018 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Parkplatz Niendorf“ (ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf) inklusive Ausgleichs- und Ersatzflächen gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25. Juli 2018 im Amtsblatt bekannt gemacht (Ausgabe 07/2018).

Die Planungsziele bestehen in der Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 4. Die Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen erfolgt für den Parkplatz. Es ist beabsichtigt, die Funktion als Parkplatz zurückzunehmen und die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft im Außenbereich zu belassen.

Das Aufstellungsverfahren zur Aufhebung wurde im zweistufigen Regelverfahren mit Umwelt-bericht nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt.

Die Gemeinde Hohenkirchen hat die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 durchgeführt. Die Bekanntmachung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt am 27. März 2019 erfolgt (Ausgabe 03/2019). Die Planunterlagen und die zugehörige Begründung lagen in der Zeit vom 11. April 2019 bis einschließlich 10. Mai 2019 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel frühzeitig beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt. Die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf sind in die Entwurfsunterlagen eingeflossen.

Die Entwürfe, die unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zum Vorentwurf erarbeitet wurden, wurden öffentlich ausgelegt.

Die Gemeinde Hohenkirchen hat die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf der Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 durchgeführt. Die Bekanntmachung für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt am 30.05.2020 erfolgt (Ausgabe 05/2020). Die Planunterlagen und die zugehörige Begründung lagen in der Zeit vom 25. Juni 2020 bis einschließlich 28. Juli 2020 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.

Maßgeblich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens war die Information des Landkreises darüber, dass die Teilaufhebung des Bebauungsplanes der Genehmigung bedarf solange der Flächennutzungsplan in der Neufassung und Änderung nicht bekannt gemacht ist. Dieses wird durch die Gemeinde zur Kenntnis genommen und entsprechend beachtet. Darüber hinaus sind diejenigen Festsetzungen die noch erhalten bleiben gesondert zu kennzeichnen. Weitergehende Anforderungen für die bestehende Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 wurden im Beteiligungsverfahren nicht vorgetragen. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Im Stellungnahmeverfahren ergaben sich Hinweise, die lediglich zur Kenntnis genommen werden. Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses. Es ergeben sich keine teilweise oder nicht zu berücksichtigenden Anregungen und Stellungnahmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanzierung über den gemeindlichen Haushalt

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...