Beschlussvorlage - V Bolte/20/14456-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ergänzung 30.11.2020:

 

Die Verwaltung hat die Beauftragung einer Firma zur Beräumung der Fläche noch nicht veranlasst, da die Abstimmung mit der Forstbehörde zu einer neuen Einschätzung der Situation geführt hat. Am 12.10.2020 fand ein Abstimmungstermin mit der Forstbehörde, dem Bauausschussvorsitzenden und der Verwaltung statt. Es wurde empfohlen, die beräumte Fläche zwischen Bebauung und Aufforstungsfläche in extensives Grünland umzuwandeln (mit zweimaliger Mahd pro Jahr). Laut Bebauungsplan ist diese Fläche der Sukzession zu überlassen. Die Forstbehörde weist darauf hin, dass sich im Fall der Sukzession der Wald immer näher an die Bebauung heransiedeln wird. Dadurch kann der gesetzlich geforderte Waldabstand von 30 Metern absehbar nicht eingehalten werden.

Zur Klärung hinsichtlich der Umwandlung der Sukzessionsflächen hat sich die Verwaltung an die Untere Naturschutzbehörde gewandt. Diese würde einer Umwandlung aller Sukzessionsflächen in extensives Grünland nicht zustimmen. Gegen die Umwandlung des freigeschlagenen Streifens entlang der Bebauung in extensives Grünland, hätte sie jedoch nichts einzuwenden. Dort wäre eine zweimalige Mahd im Jahr möglich; größere Gehölze sollen erhalten bleiben. Das Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde liegt als Anlage

 

Nach Rücksprache mit der Unteren Baubehörde ist für die Umwandlung von für die Sukzession festgesetzten Flächen in extensives Grünland eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Die Änderung kann dabei im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.

Die Änderung des Bebauungsplans muss vor der tatsächlichen Umwandlung in extensives Grünland erfolgen.

Eine Kostenschätzung für das Planverfahren wurde eingeholt. Die geschätzten Kosten für die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren  betragen 11.900 € (inkl. 5 % Nebenkosten und 19 % Mehrsteuer).

Die Kostenschätzung bezieht sich auf eine nachrichtliche Bearbeitung, d.h. auf Grundlage vorliegender Unterlagen. Inwieweit tiefergehende Betrachtungen notwendig werden, ist mit der Naturschutzbehörde abzustimmen.

 

Erfroderlich werden könnten:

-          Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz

-          Erstellung eines vereinfachten Lage- und Höhenplan zur Bewertung der Einzelbäume und Sträucher sowie Wege. Voraussetzung für die planungsrechtliche Bearbeitung ist dann die Erörterung des Konzeptes auf der Grundlage des Lage- und Höhenplanes; das heißt Baumerhalt und Hecken- und Gehölzerhalt müssten mit der Behörde abgestimmt werden und als Vorgabe für den Bebauungsplan in einer gesonderten Fachdokumentation zusammengestellt werden. Das Erfordernis der detaillierten Betrachtung ist mit der Naturschutzbehörde abzustimmen; es wird derzeit nicht zwingend für den gesamten Geltungsbereich als erforderlich angesehen.

Die Zielkonzepte für die grünordnerische Gestaltung müssten aufgrund eines stündlichen Aufwandes vereinbart werden.

Zwischenzeitlich sind wieder Wildschweine bis an die Bebauung heran gekommen und haben versucht, in anliegende Gärten einzudringen. Durch die Umwandlung der Fläche in extensives Grünland mit zweimaliger Mahd pro Jahr gibt es zwar etwas weniger Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere, dennoch werden die Wildschweine dadurch nicht vertrieben. Auch auf dem Grünland werden sie nach Nahrung suchen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Grünabfällen in der Fläche entsorgt werden, die den Wildschweinen ebenfalls als Nahrung dienen. 

 

 

Sachverhalt vom 15.05.2020:

Der vorhandene Wildwuchs (hauptsächlich Brombeeren) an der Ausgleichsfläche Tarnewitz, Tarnewitzer Straße/Häuslerei wurde massiv von Schwarzwild als Einstand (Rückzugsort) genutzt. Eine Bejagung des Schwarzwildes war unmöglich, da der Wildwuchs zu dicht war und das Schwarzwild fest im Gebüsch liegt und auch bei Treibjagden liegen bleibt.

Hinsichtlich der Gefahr durch die Wildschweine gab es verschiedene Beschwerden durch die Anlieger, da die Tiere bis auf die Grundstücke kamen und die Böden der Gärten aufgebrochen haben. Gemäß Bundesjagdgesetz ist der entstandene Schaden nicht ersatzpflichtig, somit haben die betroffenen Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Schadensregulierung.

 

Da sich die Wildschweine auf einer nicht bejagbaren Fläche aufhielten, war es erforderlich für eine effektive Bejagung eine Jagdschneise zu schlagen. Damit konnten auch die Einstände beseitigt werden. Diese Arbeiten wurden durch den Bauhof erledigt.

 

Um die Wildschweine dauerhaft fernzuhalten, ist es dringend erforderlich, die Fläche zu beräumen und als Grünfläche dauerhaft zu erhalten. Es ist vorgesehen, die Gehölze durch ein Unternehmen zu schreddern und zu entsorgen. Anschließend ist es vorgesehen, die Brachfläche einzuebnen und künftig regelmäßig mähen zu lassen.

 

Zur Beräumung und Entsorgung wurden verschiedene Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Eine Angebotsabgabe gestaltete sich für die Firmen sehr schwierig, so dass nur ein Angebot abgegeben wurde, welches durch die Firma nochmals überarbeitet werden muss.

 

Die Arbeiten sollen unter Einhaltung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen zum schnellstmöglichen Termin ausgeführt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt

-          Änderung des B-Plans Nr. 19 zur Umwandlung der im Bebauungsplan Nr. 19 „Umgehungsstraße“ der Gemeinde Boltenhagen festgesetzten Sukzessionsflächen entlang der Bebauung in extensives Grünland.

-          die Ausschreibung der Planungsleistungen für die 1. Änderung des B-Plans Nr. 19  „Umgehungsstraße“ der Gemeinde Boltenhagen und die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots.

-          Die Mittel sind über einen Nachtrag in den Haushalt einzustellen.

Der Gemeindevertreterbeschluss vom 25.06.2020 wird aufgehoben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Planverfahren: 11.900,00 €

 

Folgekosten nach Abschluss des Planverfahrens:

Beräumung der Fläche und Herstellung von extensivem Grünland: ca. 10.000,00 €

 

 

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Erstellung eines Planansatzes von 21.900 € im Nachtrag.

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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