Beschlussvorlage - GV Damsh/20/14912

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hat die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Hof Reppenhagen für einen Teilbereich der Ortslage Hof Reppenhagen beschlossen. Die Entwürfe wurden bestätigt. Mit den Entwürfen wurde festgelegt, die Traufhöhe straßenabgewandt mit 6,00 m zuzulassen und nur noch die geschützten Gehölze mit Erhaltungsgeboten festzulegen und den sonstigen Gehölzbestand als sonstigen Gehölzbestand darzustellen.

 

Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, weitere Zufahrten, die im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde festzulegen sind, zu ermöglichen. Voraussetzung ist die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde im Genehmigungsverfahren.

 

Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt erst nach Abstimmung und Wertung des Ergebnisses mit der Naturschutzbehörde. Voraussetzung ist eine Regelung zur Vorgehensweise zur Bemessung der Zufahrten vor Bekanntmachung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

  1. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen die 1. Änderung der Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Hof Reppenhagen, südwestlicher Bereich und südlich der Lindenstraße bestehend aus der Planzeichnung und den inhaltlichen Festsetzungen als Satzung.             

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südwesten der Ortslage Hof Reppenhagen und wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten:  durch die Lindenstraße,

- im Osten:         durch Teichstraße,

- im Südosten: durch Ackerflächen,

- im Nordwesten:  durch das Grundstück Lindenstraße 1.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel eingestellt ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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