Beschlussvorlage - V Ziero/20/14520-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Von der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow wurde angeregt, zur Anerkennung der ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrmitgliedern eine Entschädigung (das sogenannte Stiefelgeld) zu zahlen. Im Land Mecklenburg-Vorpommern wird eine Auszahlung einer solchen Entschädigung in einigen Gemeinden bereits vorgenommen. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung liegt im Land Mecklenburg-Vorpommern zwischen 5,00 EURO und 10,00 EURO pro Einsatz bzw. Ausbildungsdienst. Als gesetzliche Grundlage für die Auszahlung eines Stiefelgeldes ist hier der § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590) heranzuziehen.

 

„§ 11, Abs. 1 Absicherung der ehrenamtlich Tätigen: Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und auf unentgeltliche Dienst- und Schutzkleidung. Ihnen dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis erwachsen.“  

 

Da im Haushalt 2020 der Gemeinde Zierow zurzeit nur die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die Funktionsinhaber Gemeindewehrführer, Stellvertretender Gemeindewehrführer, Geräte- und Jugendwart vorgesehen ist, wird empfohlen die neu festgesetzte Entschädigung ab den 01. Januar 2021 wirksam werden zu lassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, zur Anerkennung der Ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr Zierow, eine Aufwandsentschädigung pro Einsatz- und Ausbildungsdienst in Höhe von __,00 EURO ab den 01. Januar 2021 zu zahlen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. (Mittel werden für 2021 eingeplant)

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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