Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/14902

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kalkhorst wurde am 25. September  2020, Kamerad Jan Krüger von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst zum Gemeindewehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, Kamerad Jan Krüger mit Wirkung vom 05. November 2020 für die Dauer der Amtszeit vom 05. November 2020 bis

04. November 2026 zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kalkhorst und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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