Mitteilungsvorlage - GV Kalkh/20/14888

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 10.1 „Parkplatz und Versorgung Kolonnenweg“ der Gemeinde Kalkhorst ist auf dem Parkplatz ein Baufeld zur Errichtung einer baulichen Anlage zur Versorgung und Infrastruktur festgesetzt. Innerhalb dieses Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO sind nur Einrichtungen der Dienstleistung und der Versorgung des Strandbereiches, Einrichtungen zur gastronomischen Betreuung, Shops zur Strandversorgung, Dienstleistungen für den Parkplatz und Anlagen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur zulässig. Ferienwohnungen und andere Einrichtungen zur Fremdenbeherbergung sowie Wohnungen im Sinne einer allgemeinen Wohnnutzung sind innerhalb des Sonstigen Sondergebietes Versorgung und Infrastruktur unzulässig. 

 

Die Gemeinde plant den Neubau zu realisieren. Ein potenzieller Pächter wird sich auf der Sitzung des Bauausschusses vorstellen.

Geplant ist die Eröffnung einer Wassersportstation und in diesem Zuge soll auch der Betrieb der Strandversorgung übernommen werden.

 

Eine Wassersportstation, i.S. einer Surf- oder Kiteschule inkl. Strandversorgung würde als Einrichtung der Dienstleitung und Versorgung des Strandbereiches zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur beitragen. Die Nutzung wäre bauplanungsrechtlich zulässig.

 

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Anlagen

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