Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14883

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Zierow hat gemäß BrSchG M-V § 2, Abs. 1 Punkt 4 die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Die Löschwasserversorgung kann aus offenen Gewässern, Löschwasserteichen (DIN 14210), -brunnen (DIN 14220), -behältern (DIN 14320) sowie aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungssystem sichergestellt werden.

Als Grundlage für die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung kann als Technische Regel u. a. das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) i. V. mit dem Arbeitsblatt W331 herangezogen werden. Im Arbeitsblatt W 405 wird ausgeführt, welche Löschwassermengen in Abhängigkeit von der Bebauung/ der baulichen Nutzung nach der BauNVO und der sich ableitenden Gefahr der Brandausbreitung zur Verfügung stehen soll.

Es ist zu trennen zwischen einer Löschwasservorhaltung entsprechend den örtlichen Verhältnissen (beschränkt auf zusammenhängend bebaute Ortsteile unter Berücksichtigung der Bauweise und der Siedlungsstruktur u. a. Wohn-, Gewerbe-, Mischgebiete ohne erhöhtes Sach- und / oder Personenrisiko) als gemeindliche Aufgabe, dem sogenannte Grundschutz und dem Objektschutz bei besonders gefährlichen Produktionsstätten, Objekten mit erhöhtem Brand- und / oder Personenrisiko, sonstigen Einzelobjekten im Außenbereich, wo ein über den Grundschutz hinausgehender Löschwasserbedarf und objektbezogener Schutz notwendig ist (Verpflichtung beim Eigentümer, Besitzer, Nutzungsberechtigten).

Unter Verweis auf § 17 BauNVO ist für reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, besondere Wohngebiete, Mischgebiete und Dorfgebiete mit Vollgeschossen ≤ 3 sowie kleiner Gefahr der Brandausbreitung ein Löschwasserbedarf von 48 m³/h (800 l/min) und bei mittlerer Brandausbreitungsgefahr bzw. o. g. Gebieten mit Vollgeschossen > 3 und kleiner >Brandausbreitungsgefahr ein Löschwasserbedarf von 96 m³/h (1.600 l/min) erforderlich. Beide Werte gelten mindestens für die Dauer von zwei Stunden.

Die nötige Löschwassermenge im Grundschutz hat innerhalb eines Umkreises von 300 m um das Objekt zur Verfügung zu stehen.

Nach der Erstellung des Entwurfs des Brandschutzbedarfsplans für die Gemeinde Zierow ist festzustellen, dass die Löschwasserversorgung in der Ortslage Fliemstorf nicht ausreichen gesichert ist. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Gemeinde Zierow für den Bereich der Ortslage Fliemstorf eine entsprechend der v. g. Vorschriften eine leistungsfähige Löschwasserentnahmestelle schafft.

Der Bau einer entsprechenden Löschwasserentnahmestelle ist aus Sicht der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel auf dem Flurstück 205/2 in der Ortslage Fliemstorf möglich. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Zierow.

Um eine geeignete Löschwasserentnahmestelle zu schaffen besteht die Möglichkeit des Baus einer Löschwasserzisterne oder den Bau eine Löschwasserteiches. Von der Verwaltung wird im Hinblick auf die Folgekosten (Unterhaltungskosten) der Bau einer Löschwasserzisterne favorisiert. Ein Löschwasserteich müsste auf Grund des Eintrages von organischen Stoffen (Laub usw.) ständig gereinigt werden. Die Einfriedung des Teiches ständig kontrolliert und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Ferner kommt es bei einem Löschwasserteich ständig zu Verdunstungen des Löschwassers und muss somit ständig befüllt werden. In Anbetracht der rückläufigen Niederschläge ist die Verdunstung zwingend bei der Entscheidung zu beachten. Eine Zisterne ist dagegen nahezu wartungsfrei.

Von der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel wurden in Vorbereitung dieser geplanten Maßnahme verschiedene Info-Angebote laut Anlage eingeholt.

Um die Kosten für die Gemeinde Zierow zu minimieren, besteht die Möglichkeit eine Forderung aus dem Strategiefonds „Löschwasser marsch“ – Versorgung der Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum mit Löschwasser, Drucksache 7/5032 (Wirtschaftsplan Feuerwehr Pkt. 2) laut Anlage zu beantragen. Der Höchstbetrag der Förderung ist auf 30.000,00 EURO je Vorhaben begrenzt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, den Bau

  1. einer Zisterne
  2. eines Löschteiches

in der Ortslage Fliemstorf. Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt, die erforderlichen Baugenehmigungen zu beantragen und einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 10 12605 02620000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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