Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14853

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde im Zuge des Hotelbaues Baltischer Hof das Grundstück des Alten Feuerwehrgerätehauses übertragen. Dran anschließend befasste sich die Gemeinde mit diesem Standort. Ziel war das seit Jahren ungenutzte Gebäude in ein Mehrgenerationenhaus für Jugendklub, Senioren etc. umzuwandeln. Ein Planungsauftrag für die Erarbeitung einer Konzeptidee wurde an das Büro Heselhaus vergeben.

Parallel dazu wurde der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst und die erforderliche Vermessung beauftragt. Voraussetzung für die Erarbeitung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan ist, dass die Größe des Gebäudes und die Nutzungsarten einigermaßen genau feststehen.

Baurecht besteht für dieses Grundstück derzeit nicht. Auch das Bestandgebäude kann auf Grund der mehrjährigen Unterbrechung der Nutzung nicht wieder in Betrieb genommen werden. Eine Baugenehmigung würde nicht ausgereicht werden. Deshalb ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Parallel zu diesem eingeleiteten Verfahren wurde der Gemeinde, die ehemalige Lesehalle zum Kauf angeboten. Die Gemeinde beschäftigte sich dabei auch mit möglichen Nutzungen beispielsweise auch mit der Unterbringung des oben genannten Mehrgenerationenhauses in der ehemaligen Lesehalle.

Im Dezember 2019 beschloss die Gemeinde, das Gebäude Lesehalle anzukaufen. Im März 2020 wurden die dafür erforderlichen finanziellen Mittel nicht bereitgestellt und somit konnte der Gedanke zur Unterbringung des Mehrgenerationenhauses in der alten Lesehalle nicht weiterverfolgt werden.

Über den Zeitraum der Verhandlungen zum Ankauf der alten Lesehalle, wurde an dem Bebauungsplan für das Areal altes Feuerwehrgerätehaus nicht weitergearbeitet. Letztlich hätten sich die Vorgaben in dem zu erstellenden Bebauungsplan grundsätzlich verändert, wenn die Nutzung Mehrgenerationenhaus in der alten Lesehalle umgesetzt worden wären.

Die Gemeinde muss nun entscheiden, wie mit dem Thema Standortsuch Mehrgenerationenhaus, Vereinshaus etc umgegangen werden soll.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „ Altes Feuerwehrgerätehaus“ mit den bestehenden Planungsabsichten weiterzuführen.

 

oder

 

2. die Absicht Baurecht zu erschaffen am Standort des Alten Feuerwehrgerätehauses aufzugeben und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 44 „ Altes Feuerwehrgerätehaus“ aufzuheben. Der Bestand ist abzubrechen um die Flächen aufzuforsten.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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