Mitteilungsvorlage - SV Klütz/20/14825

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat einen BgA Parken steuerlich beim Finanzamt in Wismar angemeldet. 

 

Am 17.09.2020 erfolgte die elektronische Übersendung aller erforderlichen Dokumente für den Jahresabschluss 2019.

 

Die Stadt Klütz hat für den BgA Parken für das Wirtschaftsjahr 2019 einen steuerlichen Gewinn i. H. v. 23.573,34 € erwirtschaftet. Auf den 31.12.2018 wurde ein verbleibender Verlustvortrag für die Körperschaft- und Gewerbesteuer i. H. v. 71.831 € festgestellt.

Dieser Verlustvortrag wird auf den steuerlichen Gewinn angerechnet. Somit fälllt keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an.

Der verbleibende Verlustvortrag auf den 31.12.2019 müsste nach Anrechnung auf 48.258 € festgestellt werden.

 

Auf Grund dessen müssen folgende Zahlungen an das Finanzamt geleistet werden:

 

         2019

Gewerbesteuer:                0

Körperschaftsteuer (inkl. Soli):              0

Kapitalertragsteuer (inkl. Soli):   3.734,42

 

 

Umsatzsteuerrechtlich ist die Stadt Klütz zur Abgabe eine Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Es ergibt sich für das Jahr 2019 ein Erstattungsanspruch i. H. v. 214,05 €. (Die Umsatzsteuer wurde bereits monatlich dem Finanzamt gemeldet).

 

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