Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14789

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Form der öffentlichen Bekanntmachungen ist in der Hauptsatzung festzulegen. Da das amtliche Bekanntmachungsblatt „Der Klützer Winkel.“ in seiner bisherigen Art und Form hierfür aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht, erfolgen die amtlichen Bekanntmachungen, insbesondere die nach den Vorschriften des BauGB nunmehr durch Aushang. Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt 1. Änderung der Hauptsatzung vom 05. August 2019 in der anliegenden Fassung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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