Mitteilungsvorlage - GV Hokir/20/14760

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat einen BgA Parken und einen BgA Golfplatzbewirtschaftung steuerlich beim Finanzamt in Wismar angemeldet. 

 

Am 03.09.2020 erfolgte die elektronische Übersendung aller erforderlichen Dokumente für die Jahresabschlüsse 2019.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat für den BgA Parken für das Wirtschaftsjahr 2019 einen steuerlichen Gewinn i. H. v. 29.653,77 € erwirtschaftet.

 

Auf Grund dieses Gewinnes müssen folgende Zahlungen an das Finanzamt bzw. Gemeinde geleistet werden:

 

         2019

Gewerbesteuer:     3.271,00 €

Körperschaftsteuer (inkl. Soli):   3.900,33 €

Kapitalertragsteuer (inkl. Soli):   4.689,42 €

 

Der BgA Golfplatzbewirtschaftung schließt das Jahr 2019 mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 7.589,73 € ab. Hierauf sind keine Steuern zu zahlen.

 

Umsatzsteuerrechtlich ist die Gemeinde Hohenkirchen zur Abgabe eine Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Hierbei werden die Zahlungen bzw. Erstattungen der einzelnen Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst. Es ergibt sich für das Jahre 2019 ein Erstattungsanspruch i. H. v. 2.427,12 €. (Erstattung BgA Golfplatzbewirtschaftung 3.058,86 € und Zahllast BgA Parken 631,74€).

 

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