Mitteilungsvorlage - GV Bolte/20/14749

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der DRK-Kreisverband Nordwestmecklenburg e. V. ist Träger des Jugendclubs in Boltenhagen. Das DRK beschäftigt einen Jugendsozialarbeiter, Herrn Christoph Bräunig, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden. Hierin enthalten ist eine schulbezogene Jugendsozialarbeit an der Grundschule der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in einem Umfang von regelmäßig 7 Stunden/Woche.

Der Finanzierungsplan des DRK-Kreisverbandes Nordwestmecklenburg e. V. für das Kalenderjahr 2021, der seit dem 08. September 2020 vorliegt, weist Gesamtkosten in Höhe von 56.257,16 Euro aus. Fördermittel (Landesmittel: 31.368,37 Euro) werden vom DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e. V. (DRK) beantragt. Sofern die beantragten Mittel in voller Höhe bewilligt werden, ergibt sich ein gemeindlicher Anteil in Höhe von 24.888,79 Euro. Davon sind 4.947,76 Euro als Schulträger für die schulbezogene Jugendsozialarbeit und 19.791,03 Euro als Gemeinde für die Jugendarbeit zu zahlen.

Bei den Personalkosten wurde eine Lohnerhöhung veranschlagt. Diese wurde seitens des Trägers noch nicht beschlossen. Die anteilige Finanzierung vom Landkreis wurde mit dem Fachdienst Jugend abgestimmt und entspricht der derzeit gültigen Richtlinie.

Die Kosten für das pädagogische Material werden im Jahr 2021 höher ausfallen, da Herr Bräunig ein Projekt „Schrauberwerkstatt“ plant.

Aufgrund der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde ist ein gesonderter Beschluss nicht notwendig.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, für die Stelle des Jugendsozialarbeiters im Haushaltsjahr 2019 einen gemeindlichen Zuschuss an den DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e. V. in Höhe von 19.407.50 Euro bereitzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 21101.52543000 und 36602.55950000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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