Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14712

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der konstituierenden Ausschusssitzung eine erste Stellvertreterin / ein erster Stellvertreter für den Ausschussvorsitzenden zu wählen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt Frau / Herrn ______________________ zur / zum ersten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Kurbetriebsausschusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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