Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14678

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 09. Juni 2020 stelle der Zirkus Frank den Antrag in der Zeit vom 29. Juni 2020 bis 28. August 2020, 25 Werbeplakate in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen mit den Ortsteilen Tarnewitz, Redewisch und Wichmannsdorf zu errichten.

Auf der Grundlage des § 5 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Sondernutzungssatzung) vom 14. Juni 2016 ist die Errichtung von Werbeplakaten gebührenpflichtig. Mit der Sondernutzungsgenehmigung und dem Gebührenbescheid vom 09. Juli 2020 wurde dem Zirkus Frank bekanntgegeben, dass bei 61 Tagen, bei 25 Werbeschildern je 1 Euro pro Tag, gemäß der Sondernutzungssatzung eine Gebühr von 1525,00 Euro zu entrichten sind. Mit Schreiben vom 27. Juli 2020, eingegangen im Amt Klützer Winkel am 10. August 2020, stellte der Zirkus Frank an den Bürgermeister der Gemeinde Boltenhagen gemäß § 8 Abs. 4 der Sondernutzungsatzung der Gemeinde Boltenhagen den  Antrag, die  Sonderungsgebühr von 1525,00 Euro zu erlassen. Als Begründung im Antragsschreiben vom 27. Juli 2020 wird unteranderen die Coronakriese und die finanzielle Situation dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Sondernutzungsgebühr von 1525,00 Euro für die Errichtung von 25 Webeschildern vom Zirkus Frank in der Zeit vom 29. Juni 2020 bis 28. August 2020 in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu erlassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  Mindereinnahmen

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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