Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14677

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 13.08.2018 bestimmt u.a., dass der Eigenbetrieb ausschließlich durch den Betriebsleiter vertreten wird. Eine Vertretung (nach außen) sieht die Satzung gegenwärtig nicht vor. Das bedeutet, dass aufgrund des Ausscheidens der bisherigen Betriebsleiterin/Kurdirektorin die Vertretung des Eigenbetriebes (nach außen) nicht mehr gegeben ist.

 

Auf der Grundlage des § 6 Absatz 2 Nr. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) vom 14. Juli 2017 beschließt die Gemeindevertretung über die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes.

 

Das Arbeitsverhältnis mit der Betriebsleiterin/Kurdirektorin, Frau Claudia Hörl, endete mit Wirkung vom 12. Juni 2020. Der bisherigen Stellvertreterin für die Bereiche Allgemeiner Kurbetrieb und Bäderbibliothek, Frau Katleen Herr wurden mit Wirkung vom 15.06.2020 die Aufgaben der Kurdirektorin vertretungsweise übertragen.

 

Um die Vertretung des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen durch den Betriebsleiter (nach außen) zu gewährleisten, ist es erforderlich Frau Hörl abzuberufen und die gegenwärtig amtierende Betriebsleiterin/Kurdirektorin, Frau Katleen Herr zu bestellen und die entsprechenden Einträge (z.B. Registergericht) zu veranlassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, Frau Claudia Hörl als Betriebsleiterin/Kurdirektorin abzuberufen und Frau Katleen Herr mit sofortiger Wirkung zur Betriebsleiterin/Kurdirektorin vorübergehend bis zur abschließenden Stellenneubesetzung zu bestellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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