Beschlussvorlage - GV Damsh/20/14641

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In dem in Aufstellung befindlichen RREP für die Region Westmecklenburg ist das Windeignungsgebiet 52/18 enthalten. Dieses Eignungsgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen betrifft Bereiche der Stadt Grevesmühlen und Bereiche der Gemeinde Damshagen.

 

Die Gemeinde Damshagen hat sich im Rahmen der Aufstellung des RREP Westmecklenburg insbesondere im Zusammenhang mit der Teilfortschreibung des Programmes zur Errichtung und Regelung der Windenergieanlagen im Stellungnahmeverfahren geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen.

 

Die Teilfortschreibung des RREP ist noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl werden aus Sicht der Behörden und auch aus Sicht von Vorhabenträgern die Planungsziele als verfestigt angesehen.

 

Die Gemeinde Damshagen ist bereits für die im Rahmen eines Antrages gemäß § 4 BImschG auf Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) bei Grevesmühlen am schriftlichen Scoping zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beteiligt worden. Die Gemeinde Damshagen hat hierzu ihre Stellungnahme abgegeben.

 

Unabhängig von dem Fortgang des Verfahrens zur konkreten Errichtung der Windenergieanlagen und unabhängig zur Fortschreibung des RREP fasst die Gemeinde den Beschluss, in einem Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan Regelungen zu treffen, die den Anforderungen der Gemeinde an einen Standort für die Errichtung von Windenergieanlagen gerecht werden.

 

Hierzu gehört die Bewertung des Schutzgutes Mensch.

 

Innerhalb des Plangeltungsbereiches ist unter Berücksichtigung der Anforderungen aus umwelt-, naturschutz- und artenschutzrechtlicher Sicht folgendes vorgesehen:

-          Festlegung von Standorten für die Errichtung von Windenergieanlagen unter dem Gesichtspunkt gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse,

-          Regelungen und Festsetzungen zur Höhe von Windenergieanlagen,

-          Festlegung der Abstände der Windenergieanlagen zur Landesstraße unter dem Gesichtspunkt von Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht nur für die Einwohner der Gemeinde.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die Planungstätigkeit ist aufzunehmen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 zur Errichtung von Windenergieanlagen für das Gebiet südlich von Rolofshagen.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

-          im Norden:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen im Abstandsbereich

  zur Ortslage Rolofshagen,

-          im Osten:  durch eine markante Hecke auf der Feldflur,

-          im Süden:  durch die Gemeindegrenze zur Stadt Grevesmühlen,

-          im Westen: durch den Verlauf der Landesstraße LO 1.

 

  1. Das Aufstellungsverfahren ist als zweistufiges Verfahren durchzuführen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in

-          Festlegung von Standorten für die Errichtung von Windenergieanlagen unter dem Gesichtspunkt gesundere Wohn- und Lebensverhältnisse,

-          Regelungen und Festsetzungen zur Höhe von Windenergieanlagen,

-          Festlegung der Abstände der Windenergieanlagen zur Landesstraße unter dem Gesichtspunkt von Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht nur für die Einwohner der Gemeinde.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 

  1. Für die planerische Bearbeitung gelten die Anforderungen und Zielsetzungen der Gemeinde unter Berücksichtigung des bekannt gegebenen Standes zur Fortschreibung/Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Kosten sind noch nicht bekannt. Müssen im Haushalt 2021 abgebildet werden

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...