Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14628

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen wird.

 

Hier insbesondere:

 

- Anpassungen bei den für das Jahr 2020 zu erwartenden geringeren Steuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie

 

Danach wurde der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß den o.a. Bestimmungen zwingend erforderlich.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der Anlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Werden im Vorbericht erläutert.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Anlagen:

Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2020 

Reduzieren

Anlagen

Loading...