Mitteilungsvorlage - GV Bolte/20/14620

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit Datum vom 11.11.2019 den Betrieb gewerblicher Art Parken rückwirkend zum 01.01.2013 steuerlich beim Finanzamt in Wismar angemeldet. 

 

Hierzu teilte das Finanzamt Wismar mit Schreiben vom 02.12.2019 mit, dass auf Grund der Jahresumsätze der Jahre 2013-2017 eine Nachhaltigkeit nicht angenommen wird. Somit wird der BgA Parken der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erst zum 01.01.2018 steuerlich angemeldet.

 

Am 28.07.2020 erfolgte die elektronische Übersendung aller erforderlichen Dokumente für die Jahresabschlüsse 2018 und 2019.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat für den BgA Parken für das Wirtschaftsjahr 2018 einen steuerlichen Gewinn i. H. v. 30.740,03 € und für das Jahr 2019 einen steuerlichen Gewinn i. H. v. 27.205,07 € erwirtschaftet.

 

Auf Grund dieser Gewinne müssen folgende Zahlungen an das Finanzamt bzw. Gemeinde geleistet werden:

          2018      2019

 

Gewerbesteuer:   2.786,00 €   2.408,00 €

Körperschaftsteuer (inkl. Soli): 4.073,35 €   3.513,15 €

Kapitalertragsteuer (inkl. Soli): 4.864,60 €   4.304,44 €

 

 

Umsatzsteuerrechtlich ist die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Abgabe eine Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Hierbei werden die Zahlungen bzw. Erstattungen der einzelnen Betriebe gewerblicher Art bzw. Eigenbetriebe zusammengefasst. Für den BgA Parken ergibt sich für das Jahre 2018 eine Zahllast i. H. v. 5.039,79 €. Und für das Jahr 2019 eine Zahllast i. H. v. 4.488,47 €)

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