Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14615

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 durch, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Schornsteinfegerbetrietes und einer Wohnung i.S. des allgemeinen Wohnens (innerhalb des Vorhabenbereiches) zu schaffen. Zur städtebaulichen Bewertung des Gesamtbereiches wurden die relevanten Grundstücke angrenzend an den Vorhabenbereich in den Geltungsbereich einbezogen, damit eine Ergänzung des Bestandes und Neuordnung des Bereiches insgesamt erreicht werden kann. Vorwiegend soll das Gebiet dem Wohnen dienen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 erfolgt in einem zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

Die Stadt Klütz hat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 durchgeführt. Die Planunterlagen einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen dazu lagen in der Zeit vom 09. Juni 2020 bis einschließlich 09. Juli 2020  öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Entwurfsunterlagen abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Stadtvertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt. Dem entsprechend sind die Planunterlagen zu ergänzen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...