Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14613

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses (Beschluss der Gemeindevertretung vom 05. März 2020) wurden die Unterlagen für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorbereitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt die Vorgaben des Grundsatzbeschlusses. Die Zielsetzungen des Grundsatzbeschlusses sollen mit dem Entwurf umgesetzt werden.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7   für das „Tarres Resort“ in Aufstellung, um planungsrechtliche Voraussetzungen für ein Hotel zu schaffen. Mangels Durchführungsvertrag mit dem ursprünglichen Vorhabenträger kam es nicht zur Umsetzung der Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Entwicklung des Hotels und der Feriennutzungen gemäß Festsetzungen des Ursprungs-planes.

 

Seit 2017 läuft ein entsprechendes Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 mit veränderten Zielsetzungen.

Dies ist aus der übersichtlichen Darstellung der Planziele von 2017 und 2019 ersichtlich. Im Jahr 2017 war die Errichtung eines wesentlich größeren Hotels mit einer 5-geschossigen Bebauung als Zielsetzung enthalten. Die weiteren Gebäude waren als 3-geschossige Gebäude (2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss) vorgesehen.

 

Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Aufstellungsverfahren und der Erkenntnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange hat der Vorhabenträger - Primus Immobilien AG - seine Zielsetzungen überprüft.

 

Die Zielsetzungen wurden 2019 neu formuliert und als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes wurde das städtebauliche Konzept durch die Gemeindevertretung beschlossen (Beschluss der Gemeindevertretung vom 05. März 2020). Diese Zielsetzungen stellen sich wie folgt dar (gemäß Anlage "Planerische Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Tarres Resort" – Stand: November 2019):

­          Errichtung eines Hotels mit 4 Vollgeschossen und insgesamt maximal 78 Studios (Erweiterung auf 92 Studios bei gleicher Fläche und Bettenanzahl möglich),

­          Errichtung von 23 Doppelhäusern mit insgesamt maximal 46 Doppelhaushälften (max. 2 Wohneinheiten je Doppelhaushälfte) und

­          Errichtung von 4 Einzelhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten je Einzelhaus.

Insgesamt ergeben sich auf dieser Basis 528 Betten.

 

Im Zuge des Voranschreitens der Planung des städtebaulichen Konzeptes wurden diese Kapazitäten wie folgt angepasst und liegen in dieser Form dem Entwurf des Bebauungsplanes zugrunde (Stand 01. Juli 2020):

-          Errichtung eines Hotels mit 4 Vollgeschossen und insgesamt maximal 78 Suiten (Erweiterung auf 92 Suiten bei gleicher Fläche und Bettenanzahl möglich),

-          Errichtung von 20 Doppelhäusern mit insgesamt maximal 40 Doppelhaushälften (maximal 1 Wohneinheit je Doppelhaushälfte) und

-          Errichtung von 4 Einzelhäusern mit 1 Wohneinheit je Einzelhaus,

-          Errichtung von 2 Einzelhäusern mit maximal 4 Wohneinheiten je Einzelhaus,

-          Errichtung eines sogenannten Co-Living-Hauses zur Unterbringung von Angestellten des Hotels mit einer Wohneinheit mit insgesamt 10 Zimmern.

Insgesamt ergeben sich auf dieser Basis 493 Betten.

 

Die Kapazitäten aufgrund der weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Konzeptes sind von den Kapazitäten zum Zeitpunkt des Grundsatzbeschlusses (528 Betten) gedeckt, da sie etwas dahinter zurückbleiben.

 

Zielsetzung ist es, die vorhandene städtebauliche Umgebung zu berücksichtigen. Die Einzel- und Doppelhäuser sind mit einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss versehen und arrondieren die vorhandene Bebauung an der Albin-Köbis-Siedlung. Auf dem Hotelgebäude ist die Errichtung von technischen Aufbauten oberhalb der gemäß dem Schnitt (sh. Anlage) dargestellten Gebäudehöhe zu beachten.  

 

Die Zufahrt ist über die Straße "Tarnewitzer Huk"/ "Ostseeallee" vorgesehen. Eine Anbindung an den Weg "Albin-Köbis-Siedlung" ist nur im besonderen Bedarfsfall beabsichtigt.

 

Auf der Grundlage der Planziele gemäß Planzeichnung-Teil A und Text-Teil B werden im Weiteren die erforderlichen Gutachten und die Begründung mit Umweltbericht erstellt.

Es werden folgende Gutachten erstellt:

- Verkehrstechnische Untersuchung zur verkehrlichen Anbindung,

- Schalluntersuchung,

- Ingenieurtechnische Untersuchung und Planung der Verkehrs- und sonstigen Erschließungsanlagen (unter Berücksichtigung der Baugrunderkundung und der Niederschlagswasserableitung),

- Artenschutzrechtliche Beurteilung,

- Nachweise zur Verträglichkeit mit der Natura 2000-Schutzgebietskulisse für die berührten SPA- bzw. GGB-Gebiete.

-  gutachterliche Beurteilung zum Baumerhalt.

 

Die Anforderungen an die Waldabstandsflächen werden beachtet.

 

Mit dem Entwurf aus dem Jahr 2017 wurde zuletzt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Unter Berücksichtigung der veränderten Planungsziele wurde der vorliegende erneute Entwurf erarbeitet und die Beteiligungsverfahren sind erneut durchzuführen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches nach dem Regelverfahren.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden:  durch die Strandpromenade und das Flurstück 9/79 Flur 3 der                                           Gemarkung Tarnewitz, 

-          im Osten:  durch das Grundstück Tarnewitzer Huk Nr. 3a, 3b, 5a, 5b, 5c,                              7a, 7b, 7c sowie dem davon nördlich vorhandenen Wald,

-          im Süden:  durch die Straßen "Ostseeallee" und "Tarnewitzer Huk" sowie                                           die Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 7a bis 10b,

-          im Westen:  durch die Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 1a bis 6b.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c inklusive der zugehörigen Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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