Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14604

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wegeführung im Stadtgebiet:

Die Planung der Standorte für die Radwegebeschilderung im Gemeindegebiet ist fast abgeschlossen.

In der Anlage finden Sie die Übersichtskarte der geplanten Standorte im Stadtgebiet Klütz sowie eine Liste der an diesen Standorten geplanten Beschilderungsinhalte.

 

Es soll insbesondere für die Bereiche Markt und Schloßstraße geklärt werden, ob die Radfahrer durch die Innenstadt oder eher um die Innenstadt herum gelenkt werden sollen.

 

 

Ortspläne:

Die Entwürfe der Ortspläne, welche in Grundshagen, Oberhof, Steinbeck und Wohlenberg aufgestellt werden sollen, wurden den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die seitens der Mitglieder geäußerten Anmerkungen wurden an Herrn Hauf weitergegeben. Hier gibt es folgenden Hinweis: Aus Gründen der Gleichbehandlung wird davon abgesehen, konkrete Bezeichnungen einzelner Betriebe, Gaststätten etc. in den Ortsplänen aufzuführen. Dies gilt auch für Ferienwohnungen. 

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Beschlussvorschlag

Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz empfiehlt, den touristischen Radverkehr möglichst abseits der Schloßstraße und des Marktes durch Klütz zu lenken.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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