Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14603

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat für den Bereich des Badestrandes und das angrenzend touristisch geprägte Gebiet umfassend, den Bebauungsplan Nr. 13 „Zierow Strand“ aufgestellt.

 

Die Planinhalte, die zu neuen Nutzungen innerhalb des Gewässerschutzstreifens in teilweise deutlich reduzierter Form verblieben sind, beschränken sich nunmehr auf die Errichtung eines strandnahen Sanitärgebäudes, der Errichtung eines Gebäudes für die Strandversorgung und dem nun landseitigen Ersatz des vorhandenen Wasserrettungsturmes. Auf die mobile Strandversorgung, die Waldbühne, den Seesteg, einen seeseitigen Wasserrettungsturm und die Neuanlage eines Wegenetzes wird mit der angepassten, erheblich reduzierten Planung verzichtet.

Die Gemeinde Hohenkirchen als Nachbargemeinde wird um Stellungnahme gebeten.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 „Zierow Strand“ der Gemeinde Zierow weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...