Mitteilungsvorlage - SV Klütz/20/14578

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Stadt/ Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Zusätzliche Erläuterungen, insbesondere zu Anpassungen bei den für das Jahr 2020

zu erwartenden geringeren Steuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie:

 

Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben

Bei der Steuerschätzung bestehen gegenwärtig weiterhin große Unsicherheiten. Insbesondere die Auswirkungen der Corona bedingten Maßnahmen

auf die Wirtschaft sowie Stundungsanträge und weitere Herabsetzungen der Vorauszahlungen bleiben weiter abzuwarten.

Somit stellt die Beurteilung der Einnahmen aus Gewerbesteuern lediglich eine Momentaufnahme dar, wonach derzeit keine Anpassungen des Soll erforderlich sind.

 

Steuern und ähnliche Abgaben

  • Mindererträge von  79,1 TEUR Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie von  7,1 TEUR Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

gemäß Schreiben des Innenministeriums MV vom 10. Juni 2020 „Hinweise zum kommunalen Finanzausgleich 2020“

  • Mehrerträge von  voraussichtlich 11,5 TEUR an Zweitwohnungssteuer

 

Keine Veränderung nach derzeitigem Stand bei den Erträgen aus Gewerbesteuer

Unter Berücksichtigung von 10 Herabsetzungen der Gewerbesteuervorauszahlungen im Zeitraum März bis Mai  

In Höhe von insgesamt 131,3 T€ liegt das aktuelle SOLL bei der Gewerbesteuer bei 351 T€.

 

Stundungen aufgrund der Corona Pandemie (Stand 30.06.2020)

Es sind insgesamt lediglich 4 Anträge auf Stundung eingegangen.

1 Antrag wurde zugestimmt.

2 Anträge hatten sich durch einen neuen Messbescheid vom Finanzamt (Vorauszahlung auf 0 €) erledigt.

1 Antrag hatte sich durch Zahlung erledigt.

 

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Anlagen

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