Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14570

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anerkennung zum staatlich anerkannten Erholungsort erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V.

Nach den Bestimmungen des Kurortgesetzes können Kommunen aufgrund einer erfolgreichen touristischen Entwicklung einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort stellen. Dazu sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die im Kurortgesetz M-V (Bekanntmachung 29. August 2000) festgelegt sind.

 

Als Grundlage zur Anerkennung dienen die Qualitätsstandards des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. und des Deutschen Tourismusverbandes e.V.

 

Das Prädikat „Erholungsort“ wird an Ortschaften vergeben, die der Erholung förderlich sind (in landschaftlich bevorzugter und klimatisch günstiger Lage mit lufthygienischen Verhältnissen, die die Erholung unterstützen).

Im Gegensatz zu Heilbädern und anderen Kurorten müssen in Erholungsorten keine medizinischen Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch eine auf den Tourismus ausgelegte Infrastruktur. Für die Gäste müssen geeignete verschiedenartige Fremdenverkehrseinrichtungen, wie Radwege, erschlossenes Wanderwegenetz, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität zur Verfügung stehen. Des Weiteren wird aufgrund der Ostseelage von Klütz eine bewachte Bademöglichkeit mit barrierefreiem Zugang vorausgesetzt. Die Stadt soll einen touristisch ansprechenden Gesamteindruck vermitteln.

 

Zur Bearbeitung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Beschluss der Stadtvertretung zur Art des angestrebten Titels
  • Klimabeurteilung sowie Beurteilung der Luftqualität
  • Gutachten über die örtliche Immissionsbelastung
  • ausgefüllter allgemeiner Erhebungsbogen
  • kommunalhygienische Stellungnahme des Gesundheitsamtes
  • Nachweis der Trinkwasser- und Badewasserkontrollen
  • Verzeichnis der bestehenden Erholungseinrichtungen mit Erläuterungen zu deren barrierefreien Zugänglichkeit

Nach Eingang der Antragsunterlagen und verschiedener Gutachten wird über die Entscheidung der Verleihung des beantragten Prädikats im Beirat für Kur- und Erholungsorte beraten. Dieser Beirat soll aufgrund seiner interdisziplinären Zusammensetzung auch dazu beitragen, die kurörtliche Entwicklung in M-V voranzutreiben.

 

In M-V haben bisher 70 Kommunen eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten, davon wurden 7 als Seeheilbad, 2 als Heilbad, 4 als Luftkurort, 2 als Kneipp-Kurorte, 24 als Seebad und 31 als Erholungsort prädikatisiert.

 

Am 18.02.2020 fand mit Frau Bierholz (Geschäftsführerin des Verbandes Mecklenburgische Ostseebäder e.V.), Frau Rösler (Geschäftsführerin des Bäderverbandes, Frau Klein (Bäderverband M-V) und dem Bürgermeister, Herrn Mevius, und dem Stadtvertreter, Herr Hannes Palm  ein Sondierungsgespräch statt. Im Ergebnis dessen wurde die staatliche Anerkennung als Erholungsort als erfolgsversprechend eingeschätzt.

 

Die Kosten des Anerkennungsverfahrens trägt die Stadt.

 

 

Nutzen:

Durch die Prädikatisierung erfährt die bisherige erfolgreiche touristische Entwicklung ihre Anerkennung. Mit einem Image-Gewinn ist zu rechnen.

Gleichzeitig wird die Stadt in die Lage versetzt, eine Kurtaxe zu erheben. Diese Einnahmen sind zweckgebunden für die Tourismusförderung einzusetzen.  

 

Der WTU-Ausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 23.06.2020 mit der Thematik beraten. Er hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Anerkennung nicht territorial zu begrenzen, sondern für die Stadt mit all seinen Ortsteilen zu beantragen.

Er gibt folgende Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung:

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Beantragung auf Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort (für die Stadt und alle Ortsteile) beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

können nicht genau beziffert werden –

 

Die Kosten für die Erstellung der notwendigen Gutachten werden auf 10.000 EUR geschätzt und stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

 

Loading...