Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14566

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises fördert mit 33 % die Einrichtung eines unterirdischen Wertstoffsammelplatzes. Das umfasst die Unterflursammelcontainer und die dazu erforderlichen Tiefbauarbeiten. Die Sammelbehälter sind für Weiß-, Grün- und Braunglas und für Papier/pappe vorzuhalten.

 

Bedingung einer Förderung ist u.a., dass die Stadt eine Grünschnittannahmestelle vorhält bzw. einrichtet. Diese Voraussetzung liegt vor.

Des Weiteren muss die Stadt künftig die Reinigung aller in der Stadt vorhandenen Wertstoffsammelplätze übernehmen.

 

Die Mitglieder des WTU-Ausschusses haben auf ihrer Sitzung am 23.06.2020 die Thematik diskutiert und geben der Stadtvertretung folgende Beschlussempfehlung:

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:
 

  1. Im Haushalt 2021 werden die Kosten für einen unterirdischen Wertstoffsammelplatz eingestellt.
  2. Der genaue Standort des unterirdischen Wertstoffsammelplatzes wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Stadtvertretung festgelegt.
  3. Zur Finanzierung werden Fördermittel beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg beantragt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Planansatz 2021:
Ausgaben:                                                35.700,00 EUR
Einnahmen Fördermittel:                          11.781,00 EUR
 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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